Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15   

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https://dejure.org/2015,23053
OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15 (https://dejure.org/2015,23053)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.08.2015 - 20 WF 294/15 (https://dejure.org/2015,23053)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. August 2015 - 20 WF 294/15 (https://dejure.org/2015,23053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Kinderfreibetrages gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b ZPO im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei einem paritätischen Wechselmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b
    Berücksichtigung des Kinderfreibetrages gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b ZPO im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei einem paritätischen Wechselmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei Wechselmodell

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei Wechselmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1151
  • FamRZ 2016, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 19 W 1/07

    Prozesskostenhilfe, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsfreibeträge

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15
    Denn auch bei einem Kind, das im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern lebt, die beide über Erwerbseinkommen verfügen, also grundsätzlich auch beide anteilig dem Kind betreuungs- und barunterhaltspflichtig sind, kann jeder Elternteil aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung den vollen Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO in Anspruch nehmen (OLG Hamm MDR 2007, 973; ebenso Zöller/Geimer, 30. Aufl. 2014, § 115 ZPO Rdn. 31; Motzer in: Münchner Kommentar 4. Aufl. 2013, § 115 ZPO Rdn. 34).
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 276/21

    Zur Frage, ob der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst b ZPO

    Teilweise wird auch in diesem Fall mit den vom Beschwerdegericht angeführten Argumenten ein voller Abzug des Kinderfreibetrags befürwortet (vgl. OLG Dresden FamRZ 2016, 253 Rn. 3; MünchKommZPO/Wache 6. Aufl. § 115 Rn. 42; Zöller/Schultzky ZPO 34. Aufl. § 115 Rn. 36; BeckOK ZPO/Reichling [Stand: 1. September 2021] § 115 Rn. 33; Gottschalk in Gottschalk/Schneider Prozess- und Verfahrenskostenhilfe 10. Aufl. Rn. 308; Musielak/Voit/Fischer ZPO 18. Aufl. § 115 Rn. 18; Jokisch FuR 2018, 13, 14; wohl auch Nickel FamRB 2020, 444, 445; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG 3. Aufl. § 115 ZPO Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20

    Verfahrenskostenhilfe: Nur hälftige Anrechnung der Kinderfreibeträge bei

    Betreuen Eltern ihre Kinder in einem paritätischen Wechselmodell können im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe die Kinderfreibeträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO jeweils nur hälftig von dem bedürftigen Elternteil in Anspruch genommen werden (entgegen OLG Dresden FamRZ 2016, 253).

    Die Vertreter der Auffassung, die jedem Elternteil den vollen Kinderfreibetrag zubilligen, wenn das Kind im Wechselmodell paritätisch abwechselnd in den Haushalten beider Eltern betreut wird (OLG Dresden FamRZ 2016, 253; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 115 Rz. 36; Wache, MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 42), argumentieren damit, dass auch im Falle eines Kindes, das bei intakter Ehe im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern lebt, die beide über Erwerbseinkommen verfügen und insoweit auch beide dem Kind betreuungs- und barunterhaltspflichtig sind, nach der h. M. jeder Elternteil aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung den vollen Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Nr. 2b ZPO in Anspruch nehmen könne, wobei dies nicht unumstritten ist (vgl. zum Streitstand OLG Hamm MDR 2007, 973).

  • OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15

    Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um

    Im Rahmen der Prozesskostenhilfe kann jeder Elternteil den Unterhaltsfreibetrag für Kinder nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b) ZPO in vollem Umfang in Anspruch nehmen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 5.8.2015, MDR 2015, 1151; LAG Hamm, Beschl. v. 6.3.2012, 14 Ta 629/11, juris; jew. m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 08.02.2021 - 13 WF 11/21

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Dann aber könnten Eltern, die sich die Unterhaltspflichten in getrennten Haushalten teilten, nicht schlechter gestellt werden (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2016, 253; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 115 Rn 36; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenkostenhilfe, 9. Aufl., § 6 Rn. 308; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rn. 49; Wache in: MünchKomm ZPO, 6. Aufl., § 115 Rn. 42).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2020 - 9 WF 266/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einer Ratenzahlung in einem

    Auch mit Blick auf den sozialhilferechtlichen Charakter der Verfahrenskostenhilfe ist daher gerechtfertigt, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Elternteil, der das Kind gerade nicht betreut, nur bezogen auf die Hälfte der Zeit für die Kosten der Lebensführung des Kindes aufkommt (wie hier OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 1746 - Rdnr. 13 bei juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Familiensenat, Beschluss vom 1. Februar 2019, Az. 13 WF 13/19 - Rdnr. 5 bei juris; a.A. [Absetzung in voller Höhe des Freibetrages] OLG Dresden FamRZ 2016, 253 - Rdnr. 3 bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13362
BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14 (https://dejure.org/2015,13362)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2015 - XI ZR 397/14 (https://dejure.org/2015,13362)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - XI ZR 397/14 (https://dejure.org/2015,13362)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 ZPO, § 307 ZPO, § 335 Abs 1 ZPO, § 555 Abs 1 ZPO, § 555 Abs 3 ZPO
    Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Revisionsentscheidung bei Aufrechterhaltung des klägerseitigen Antrags auf Erlass eines Anerkenntnisurteils

  • IWW

    § 78 Abs. 1 ZPO, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 335 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgabe eines prozessual wirksamen Anerkenntnis nur von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nach erfolgter Revisionsbegründung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anerkenntnis nach Revisionsbegründung nur durch BGH-Anwalt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Revisionsentscheidung bei Aufrechterhaltung des klägerseitigen Antrags auf Erlass eines Anerkenntnisurteils

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78 Abs. 1; ZPO § 307; ZPO § 335 Abs. 1; ZPO § 555 Abs. 1; ZPO § 555 Abs. 3
    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz ab Eingang der Revisionsbegründung nur durch beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 335 Abs. 1; ZPO § 78 Abs. 1
    Abgabe eines prozessual wirksamen Anerkenntnis nur von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nach erfolgter Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Revision wurde begründet: Anerkenntnis nur noch durch BGH-Anwalt möglich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkenntnis nach Revisionsbegründung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erklärung eines Anerkenntnisses unterliegt Anwaltszwang

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 205, 287
  • NJW 2015, 2193
  • ZIP 2015, 1362
  • ZIP 2015, 49
  • MDR 2015, 1151
  • FamRZ 2015, 1389
  • VersR 2015, 1183
  • WM 2015, 1234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen

    Auszug aus BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14
    Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014, X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8).

    Wenn der Rechtsstreit in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist, können daher grundsätzlich auch die Prozesshandlungen, die sich an das Rechtsmittelgericht richten - wie die Abgabe eines prozessualen Anerkenntnisses -, nur von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen werden (BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).

  • OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91
    Auszug aus BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14
    Da er auf einer Entscheidung des Senats bestanden hat, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 930, 932), denn die Frage nach der Wirksamkeit des Anerkenntnisses ist verfahrensrechtlich einer Prozessvoraussetzung gleichzustellen.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2017 - 23 U 235/16

    Widerrufsbelehrung: Folgenlose Abweichung von Musterbelehrung bei fehlender

    Hieran hält der Senat seither in ständiger Rechtsprechung fest (vgl. etwa Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] ; Beschl.v. 27.02.2017 - 23 U 75/16 -).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag - zulässige Abweichungen von

    Hieran hält der Senat seither fest (vgl. etwa Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] ), zumal auch die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - (NJW 2009, 3572) eine entsprechend formulierte Belehrung - jedenfalls insoweit - nicht beanstandet hat.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2017 - 3 U 189/16

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Das OLG Frankfurt am Main hat im Einklang hiermit mit Urteil vom 5.8.2015, 23 U 178/14, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] , die Ansicht vertreten, § 355 BGB a. F. statuiere die Notwendigkeit eines umfassenden Hinweises auf die Widerrufsfolgen nicht.
  • OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 3 U 160/16

    Anforderungen an Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag im Jahr 2007

    Das OLG Frankfurt am Main hat im Einklang hiermit bereits mit Urteil vom 5.8.2015 - 23 U 178/14, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] , die Ansicht vertreten, § 355 BGB a. F. statuiere die Notwendigkeit eines umfassenden Hinweises auf die Widerrufsfolgen nicht.
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